Mundhöhlenkarzinom

Klassifikation nach ICD-10
C01 Bösartige Neubildung des Zungengrundes
C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
C03 Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
C04 Bösartige Neubildung des Mundbodens
C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
{{{07-BEZEICHNUNG}}}
{{{08-BEZEICHNUNG}}}
{{{09-BEZEICHNUNG}}}
{{{10-BEZEICHNUNG}}}
{{{11-BEZEICHNUNG}}}
{{{12-BEZEICHNUNG}}}
{{{13-BEZEICHNUNG}}}
{{{14-BEZEICHNUNG}}}
{{{15-BEZEICHNUNG}}}
{{{16-BEZEICHNUNG}}}
{{{17-BEZEICHNUNG}}}
{{{18-BEZEICHNUNG}}}
{{{19-BEZEICHNUNG}}}
{{{20-BEZEICHNUNG}}}
{{{21-BEZEICHNUNG}}}
ICD-10 online (WHO-Version 2019)
Vorlage:Infobox ICD/Wartung/Para 05

Der Begriff Mundhöhlenkarzinom umschließt alle bösartigen Tumoren der Mundhöhle und Zunge, hierbei handelt es sich in 80 bis 90 Prozent der Fälle um Plattenepithelkarzinome. Andere Tumorarten, wie das von den seromukösen Schleimhautdrüsen ausgehende Adenokarzinom, sind selten. Mundhöhlenkarzinome gehören zur Klasse der Kopf-Hals-Tumoren.