Mundraub

Mundraub ist ein ehemaliger Rechtsterminus, der nur im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird. Er bezeichnet den Diebstahl oder die Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch. Der Begriff ist irreführend, da Mundraub kein Raub ist. In Deutschland und der Schweiz wurden entsprechende Straftatbestände abgeschafft, sodass heute die höheren Strafen für Diebstahl oder Unterschlagung verhängt werden; dagegen besteht in Österreich ein Tatbestand namens Entwendung (siehe unten).