Ärztliche Weiterbildung in Deutschland
Die ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen spezieller ärztlicher Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossenem Studium der Humanmedizin und nach Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Ziel ist der Erwerb besonderer ärztlicher Kompetenzen.
Die grundsätzlichen Anforderungen an die ärztliche Weiterbildung sind in den Heilberufsgesetzen der Bundesländer festgeschrieben. Die Konkretisierung der Weiterbildung, insbesondere Inhalte und Dauer, bestimmen die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts in rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen, wie etwa in Nordrhein-Westfalen.
Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form, um in medizinischen Fachgebieten die Qualifikation als Facharzt zu erhalten. Auf die Facharztweiterbildung aufbauend kann man sich im Schwerpunkt eines Gebietes spezialisieren. Eine Zusatzweiterbildung beinhaltet eine ergänzende Spezialisierung, die zusätzlich zu Facharzt- und Schwerpunkt-Weiterbildung erworben werden kann (Beispiel: Gebiet/Facharzt für: Kinder und Jugendmedizin PLUS Schwerpunkt: Kinder- und Jugend-Kardiologie PLUS Zusatz-Weiterbildung: Ernährungsmedizin).
Die Weiterbildung wird in hauptberuflicher Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie erfolgt unter Anleitung weiterbildungsbefugter Ärzte in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten theoretischen Weiterbildungskursen (Kursweiterbildung).
Der Abschluss der Weiterbildung wird auf Grund der von den Weiterbildungsbefugten erstellten Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird durch eine Anerkennungsurkunde bestätigt.
Die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen dürfen geführt, das heißt öffentlich angekündigt werden, z. B. auf Praxisschildern (siehe Abschnitt Führen von Weiterbildungsbezeichnungen).
Klar abzugrenzen von der Weiterbildung ist die ärztliche Fortbildung, die berufsrechtlich und sozialrechtliche festgelegte Pflicht aller Ärzte zur kontinuierlichen Fortbildung, um ihr Fachwissen auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten.
- 1 2 (Muster-)Weiterbildungsordnung vom 15.11.2018, zuletzt aktualisiert am 14.06.2024. Bundesärztekammer, 14. Juni 2024, abgerufen am 15. September 2024.
- ↑ SGV § 36 (Fn 7)(Fn 25) Inhalt und Dauer der Weiterbildung, Weiterbildungsordnungen, Nordrhein-Westfalen. Abgerufen am 16. September 2024.
- ↑ Weiterbildungsordnung, 2021 Ärztekammer Berlin. Abgerufen am 15. September 2024.