Mutterunternehmen

Mutterunternehmen (auch Muttergesellschaft; englisch: parent company) ist im Konzernrecht ein Unternehmen, das durch konzerntypische Beziehungen mit einem oder mehreren anderen Unternehmen (Tochterunternehmen) verbunden ist und auf diese beherrschenden Einfluss ausüben kann.

Die Begriffe Mutter- und Tochterunternehmen sind bestimmte Rechtsbegriffe, die in § 271 Abs. 2 und § 290 HGB verwendet werden. Danach handelt es sich bei Mutter- und Tochterunternehmen um verbundene Unternehmen, die in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens im Rahmen der Vollkonsolidierung einzubeziehen sind (§ 290 Abs. 1 Satz 1 HGB). Diese Vorschrift lehnt sich eng an IAS 27.13 an, wonach Unternehmen, die von einem Mutterunternehmen beherrscht werden (können), in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Voraussetzung ist, dass das Mutterunternehmen unmittelbaren oder auch nur mittelbaren beherrschenden Einfluss ausüben kann. Übt es lediglich mittelbaren Einfluss aus, gibt es aus Sicht des Mutterunternehmens noch ein Enkelunternehmen. Die Muttergesellschaft führt, die Tochter- und Enkelunternehmen werden geführt. Die Muttergesellschaft selbst kann operativ tätig sein oder sich auf die verwaltende, koordinierende und kontrollierende Tätigkeit wegen ihrer Beteiligung beschränken. Dann erfüllt auch eine Holding die Funktionen eines Mutterunternehmens.