Nämlichkeitsbescheinigung

Eine Nämlichkeitsbescheinigung dient im deutschen Zollwesen dazu, einen bestimmten – in der Regel wertvollen – Gegenstand eindeutig zu identifizieren, d. h. seine Nämlichkeit formell nachzuweisen. Zollrechtlich dient sie als Nachweis dafür, dass der betreffende Gegenstand in der EU erworben bzw. dort bereits versteuert wurde.

  1. Rückwaren. In: zoll.de. Bundeszollverwaltung, abgerufen am 14. August 2013.