Nürnberg-Klausel
Als Nürnberg-Klausel wird ein Lehrsatz des Strafrechts bezeichnet, der für besonders strafwürdige Verbrechen eine Ausnahme vom Rückwirkungsverbot im Strafrecht, also vom Grundsatz „nulla poena sine lege“ begründet.
Als Nürnberg-Klausel wird ein Lehrsatz des Strafrechts bezeichnet, der für besonders strafwürdige Verbrechen eine Ausnahme vom Rückwirkungsverbot im Strafrecht, also vom Grundsatz „nulla poena sine lege“ begründet.