Nürnberger Lebkuchen

Nürnberger Lebkuchen ist eine geschützte Herkunftsbezeichnung für Lebkuchen aus Nürnberg, die seit 1. Juli 1996 als geschützte geographische Angabe (g. g. A.) nach europäischem Recht anerkannt ist. Demgemäß dürfen ausschließlich solche Lebkuchen als „Nürnberger Lebkuchen“ angeboten werden, die auf dem Gebiet der Stadt Nürnberg hergestellt wurden. Darüber hinausgehende Anforderungen wie etwa eine Einschränkung auf besondere Lebkuchenarten oder bestimmte Qualitätskriterien sind mit dem Begriff nicht verbunden.

Nach verschiedenen Quellen soll es bereits seit 1927 einen rechtskräftigen Schutz für die Bezeichnung gegeben haben, die seit 1995 auch EU-weit geschützt ist. Die juristische Natur dieses Schutzrechts und genauere Kriterien sind unbekannt. Seit 1978 besteht außerdem eine nicht-rechtsverbindliche Eintragung als geographisches Herkunftsgewährzeichen (RAL-RG 0131) im Register des RAL-Instituts.

  1. Verordnung (EG) Nr. 1263/96
  2. Manfred Seifert: Qualitätsanforderungen an Lebkuchen. In: Verbraucherinformationssystem Bayern. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, 18. November 2004, abgerufen am 28. Dezember 2013: „‚Nürnberger Lebkuchen‘ sind nach einem Urteil des Landgerichts Berlin bereits seit 1927 eine Herkunftsbezeichnung für die im Stadtgebiet Nürnberg hergestellten Lebkuchen.“
  3. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung: RAL-RG 0131. Nürnberger Lebkuchen. Beuth, Berlin 1978.