Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Strafverfahrensrecht, Wiedergutmachung
Erlassen am: 25. August 1998 (BGBl. I S. 2501)
Inkrafttreten am: 1. September 1998
GESTA: C189
Weblink: Text des Gesetzes (NS-AufhG);
Text des Gesetzes (SterilEntschAufhG)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das deutsche Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege und zur Aufhebung von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte von 1998 ist ein Artikelgesetz, mit dem verurteilende strafgerichtliche Entscheidungen, die unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit nach dem 30. Januar 1933 zur Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes aus politischen, militärischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen ergangen waren sowie Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte aufgehoben werden.