Nachbarrecht

Das Nachbarrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn und/oder Dritten regelt. War es ursprünglich allein Teil des privatrechtlichen Sachenrechts, so gehören inzwischen auch heute zum öffentlichen Recht zählende Rechtsgebiete wie das Baunachbarrecht dazu.

Durch Nachbarschaft treffen häufig unterschiedliche Interessen der Nachbarn aufeinander, die durch Rechtsnormen zum Ausgleich gebracht werden sollen. Diese Rechtsnormen regeln das nachbarschaftliche Zusammenleben und sollen sicherstellen, dass jeder Nachbar sein Verhalten am Nachbarrecht ausrichtet. Das grundsätzliche Recht des Grundstückseigentümers, mit seinen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten nach Belieben zu verfahren und jeden Nachbarn oder Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, wird mit Rücksicht auf die benachbarte Lage und die hieraus resultierenden unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen eingeschränkt.