Nachlassinsolvenzverfahren

Das Nachlassinsolvenzverfahren stellt im deutschen Insolvenzrecht neben der Gesamtgutsinsolvenz eine besondere Art des Insolvenzverfahrens dar.

Mit dem Nachlassinsolvenzverfahren wird erreicht, dass die Nachlassgläubiger gemeinschaftlich und gleichmäßig aus dem Nachlass befriedigt werden und zugleich die Erben nicht mehr mit ihrem Gesamtvermögen (Nachlass plus Eigenvermögen), sondern nur noch beschränkt mit dem Nachlass haften. Dies geschieht durch eine Absonderung des Nachlasses vom sogenannten Eigenvermögen der Erben durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens.