Nachlassverfahren (Deutschland)
Nachlassverfahren bezeichnet im deutschen Recht eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Verfahren in Nachlasssachen ist im 2. Abschnitt des 4. Buchs des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geregelt (§§ 345 ff. FamFG).