Nachrücker
Nachrücker bezeichnet einen Abgeordneten im Deutschen Bundestag, einem Landesparlament, dem Europäischen Parlament, oder prinzipiell auch allen anderen Gremien, der das Mandat nicht gleich bei der Wahl erhalten hat, sondern als Ersatz nachgerückt ist für einen regulär gewählten Abgeordneten, der das Mandat nicht angenommen hat oder während der Legislaturperiode ausgeschieden ist. In manchen Fällen stand der Nachrücker als Ersatzbewerber bereits mit auf dem Wahlzettel, unterhalb des Namens des eigentlichen Kandidaten.