Nachtruhe
Die Nachtruhe ist in Deutschland ein Begriff des Schallimmissionsschutzes. Der Rechtsbegriff der Nachtruhe ist in einigen Landes-Immissionsschutzgesetzen geregelt. Während der Nachtruhe sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Die Nachtruhe dauert in Deutschland im Allgemeinen von 22 Uhr bis 6 Uhr.
- ↑ Siehe z. B. § 9 Abs. 1 LImschG Nordrhein-Westfalen.