Nachversicherung
Nachversicherung ist ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands und bedeutet die nachträgliche Einbeziehung in den versicherten Personenkreis. Die Nachversicherung ist in § 8 SGB VI geregelt.
Nachversicherung ist ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands und bedeutet die nachträgliche Einbeziehung in den versicherten Personenkreis. Die Nachversicherung ist in § 8 SGB VI geregelt.