Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein

Der Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein (NVN) wurde aufgrund des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) vom 7. März 1995 in der Fassung vom 27. Januar 2004, durch das die zur Regionalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf EU- und Bundesebene geschaffene Rechtsgrundlage ergänzt wird, am 12. Dezember 1995 als Gebietskörperschaft gegründet. Der Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein ist ein Ergebnis der Bahnstrukturreform.

Zum 1. Januar 2008 wurde die Geschäftsstelle des Nahverkehrs-Zweckverbandes Niederrhein bei der Kreisverwaltung Wesel aufgelöst. Der Zweckverband besteht weiterhin, die Aufgaben werden nun allerdings von der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR mit übernommen.

Zum 1. Januar 2026 sollen die Kreise Wesel und Kleve in den Zweckverband VRR integriert und daraus folgend der NVN aufgelöst werden.

  1. Satzung der „Gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts“ Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR. (PDF; 108 KiB) Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, 27. März 2012, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 25. Juni 2012. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )
  2. Zweckverbandssatzung für den Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein. (PDF; 63 kB) Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 19. Dezember 2010; abgerufen am 26. Juni 2012.
  3. Einstimmige Entscheidungen für die Integration der Kreise Kleve und Wesel in den VRR - Vollmitgliedschaft stärkt die Mobilität am Niederrhein. In: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. 18. Dezember 2024, abgerufen am 19. Dezember 2024.