Nassauischer Erbverein

Der Nassauische Erbverein ist ein Hausvertrag, der zwischen der ottonischen und der walramischen Hauptlinie des Hauses Nassau geschlossen wurde. Der in Bad Ems am 30. Juni 1783 unterzeichnete Vertrag regelt die gegenseitige Erbfolge unter den insgesamt vier 1783 blühenden Zweigen der ottonischen und der walramischen Hauptlinie des Hauses Nassau. Er ist in deutscher Sprache verfasst und umfasst 25 Seiten. Im Großherzogtum Luxemburg bestimmte er als Hausgesetz bis zum Inkrafttreten von dessen neuer Verfassung am 1. Juli 2023 die Thronfolge.