Nationalität
Der Begriff Nationalität bezeichnet die Zugehörigkeit eines Menschen zu einer Ethnie und dessen Volk über den Begriff der Volkszugehörigkeit.
Die rechtliche Zuordnung einer Person zu einem Staat im Sinne der Staatsangehörigkeit bezieht sich bei einem reinen Nationalstaat, die es nur sehr wenige gibt, auf eine gemeinsame Ethnie seiner Bürger, bei einem Nationalitäten- oder Vielvölkerstaat dagegen auf mehrere Nationalitäten, die auch als Volksgruppen bezeichnet werden.
Davon unabhängig ist die nationale Identität eines Menschen, zu welcher Gruppe/ Gemeinschaft von Menschen, z.B. einem Staat oder einer Sprach- und Kulturgemeinschaft, sich eine Person zugehörig fühlt oder sich mit ihr identifiziert. Beispiele hiefür sind die klassischen Einwanderungsstaaten USA, Kanada, Australien usw. die sich als Nationen bezeichnen, aber die Kriterien dafür nicht erfüllen, deren indegene Völker dagegen schon. Einen einfachen Staat als Nation zu bezeichnen hat zumeist andere Gründe, z.B. um das Zugehörigkeits-/ Gemeinschaftsgefühl seiner Bürger zu fördern und zu stärken.
- ↑ Siehe z. B. Schleswig-Holstein, wo nach Artikel 5 und 8 der Landesverfassung die Minderheiten von Dänen, Friesen, Sinti und Roma als nationale Minderheiten und Volksgruppen bezeichnet werden.