Naturschutzdienst

Der Naturschutzdienst ist ein durch die deutschen Bundesländer individuell geregelter Dienst für naturschutzfachliche Fragen. Der Dienst wird in der Regel ehrenamtlich ausgeübt. Ziel ist die Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes und das Verhindern aller Aktionen, die den örtlichen naturschutzrechtlichen Bestimmungen zuwiderlaufen.

Fachkundige Personen, die nach länderspezifischen Regelungen geschult sind, werden von den Naturschutzbehörden in den Naturschutzdienst berufen.

In Österreich werden die Aufgaben von den Berg- und Naturwachten wahrgenommen.