Nebenprodukt

Ein Nebenprodukt (auch Nebenerzeugnis genannt) ist in der Betriebswirtschaftslehre und der Produktionstechnik ein Produkt, das bei einem Fertigungsverfahren anfällt, dessen Hauptzweck nicht auf die Produktion dieses Wirtschaftsobjekts gerichtet ist.

Diese Legaldefinition findet sich in § 4 KrWG und grenzt das Nebenprodukt vom Abfallprodukt ab, wenn das Nebenprodukt insbesondere integraler Bestandteil des Produktionsprozesses ist und legal weiter verwendet wird. Diese Bestimmung beruht auf Art. 5 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien, die vorschreibt, „dass ein Stoff oder Gegenstand, der das Ergebnis eines Herstellungsverfahrens ist, dessen Hauptziel nicht die Herstellung des betreffenden Stoffes oder Gegenstands ist, nicht als Abfall, sondern als Nebenprodukt betrachtet wird.“ Dieser EU-Richtlinie kommt es vor allem auf die Abgrenzung von Nebenprodukten zu Abfällen an.

Nebenprodukte gibt es ausschließlich in der Kuppelproduktion, wo in der Produktion von Grundstoffen aus chemischen/physikalischen/technischen Gründen neben dem eigentlichen Hauptprodukt (etwa Motorenbenzin in Raffinerien, Gas in Gaswerken) zwangsläufig auch Nebenprodukte (leichtes Heizöl bzw. Koks und Teer) anfallen. Nicht nur in der Industrie, sondern auch bei der Agrarproduktion fallen Nebenprodukte an, so etwa die Spreu beim Dreschen von Getreide. Diese kann als Raufutter weiter verwendet werden.