Neckargau

Der alemannische Neckargau im Mittleren Neckarraum zählt zu den um 750 von dem fränkischen Hausmeier Karlmann in Alemannien eingeführten Gaugrafschaften, die in der Regel nach Flüssen, hier dem Neckar, benannt wurden. Der Herrschaftsbezirk des Neckargaus um die damals herausragenden Orte Esslingen am Neckar und Kirchheim unter Teck ist nicht zu verwechseln mit dem ebenfalls im Lorscher Codex genannten Neckargau in Franken.

  1. Die Gaugrafschaftsverwaltung wurde nach dem Blutgericht zu Cannstatt (746) im unterjochten Alemannien eingeführt. Vergleiche Bruno Gebhardt: Handbuch der deutschen Geschichte. Band 1: Europäische Grundlagen deutscher Geschichte, 4.–8. Jahrhundert. Stuttgart 2004, S. 345 ff.