Nerobefehl
Adolf Hitlers Befehl betreffend Zerstörungsmaßnahmen im Reichsgebiet vom 19. März 1945 wurde in der Endphase des Zweiten Weltkriegs erlassen: Später kurz Nerobefehl genannt, ordnete er nun auch im Reichsgebiet die „Taktik der verbrannten Erde“ an, wie sie bereits in deutschen Eroberungs- und Besatzungsgebieten unter der beschönigenden Bezeichnung „ARLZ“ (Auflockerungs-Räumungs-Lähmungs-Zerstörungsmaßnahmen) praktiziert worden war: Wo mittlerweile die Truppen der Anti-Hitler-Koalition („Alliierte“) vorrückten, sollte ihnen nur unbrauchbare Infrastruktur in die Hände fallen.
Die in der deutschen Geschichtsforschung übliche Bezeichnung „Nerobefehl“ findet man gedruckt erstmals 1957 bei Friedrich Blumenstock und 1960 in den von Albert Wucher verfassten Teilen von Knaurs Deutsche Geschichte: Der Begriff spielt auf den römischen Kaiser Nero an, dem unterstellt wurde, den Großen Brand Roms 64 nach Christus zur Förderung seiner städtebaulichen Pläne selbst herbeigeführt zu haben, was allerdings historisch unzutreffend ist.
Hitlers Nerobefehl wurde teils bewusst unterlaufen – unter anderem durch den zuständigen Reichsminister für Bewaffnung und Munition Albert Speer – oder war im Chaos der letzten Kriegstage nicht mehr ausführbar. Reichspräsident Karl Dönitz schließlich untersagte am 6. Mai 1945 die endgültige oder zeitweise Zerstörung von Industrie- und Infrastrukturanlagen und hob damit den entsprechenden Befehl auf.
- ↑ Der Einmarsch der Amerikaner und Franzosen im nördlichen Württemberg im April 1945, Kohlhammer 1957, S. 40 books.google
- ↑ S. 829 books.google
- ↑ Speers Antwort an Hitler vom 29. März 1945
- ↑ deutschlandfunk.de: Zweiter Weltkrieg: Hitlers Nerobefehl. 19. März 2025, abgerufen am 20. März 2025.
- ↑ Ian Kershaw: Das Ende. Kampf bis in den Untergang. NS-Deutschland 1944/45. DVA, München 2011, ISBN 978-3-421-05807-2, S. 404