Neubekanntmachung

Die Neubekanntmachung bezeichnet in der deutschen Gesetzgebung die Bekanntmachung der Neufassung von Gesetzen und Rechtsverordnungen. Während die Neuverkündung eines Gesetzes dem Gesetzgeber zufällt, ist die Neubekanntmachung ein Akt der exekutiven Gewalt, in der Regel des sachlich federführenden Ministeriums.

  1. Bundesministerium der Justiz: Handbuch der Rechtsförmlichkeit, Teil G.3