Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Basisdaten
Titel:Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
Abkürzung: NpSG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Nebenstrafrecht
Fundstellennachweis: 2121-6-28
Erlassen am: 21. November 2016
Inkrafttreten am: 26. November 2016, BGBl. I S. 2615
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 7. Januar 2026
(BGBl. 2026 I Nr. 2 vom 12. Januar 2026)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
12. April 2026
(Art. 2 G vom 7. Januar 2026)
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ist ein deutsches Gesetz, das außerhalb des Anwendungsbereichs des Betäubungs- und des Arzneimittelgesetzes den Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) reguliert. Es enthält neben Begriffsbestimmungen ein umfassendes Umgangsverbot, das nur in Ausnahmen zu Gunsten der Wissenschaft oder von Behörden durchbrochen wird. Bestimmte Umgangsformen sind zudem strafrechtlich sanktioniert. Das NpSG wurde als Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe verkündet.

In Österreich und in der Schweiz gibt es ähnliche Gesetze. Siehe dazu im Artikel Neue psychoaktive Substanzen.