Neue Länder

Als neue Länder (auch neue Bundesländer, östliche oder ostdeutsche Bundesländer) werden die fünf Länder der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, die aufgrund des Ländereinführungsgesetzes vom 22. Juli 1990 auf Beschluss der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik aus den 14 DDR-Bezirken (ohne Ost-Berlin) gebildet wurden. Der im Gesetz vorgesehene Termin des 14. Oktober 1990 wurde mit dem Einigungsvertrag auf den 3. Oktober vorgezogen, so dass die neuen Länder gleichzeitig mit der deutschen Einigung von 1990 entstanden.

Beim Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland lebten in den neuen Ländern zuzüglich Ost-Berlins etwa 17 Millionen Einwohner. Die allgemeine demografische Entwicklung in Deutschland und die Abwanderung von mehr als zwei Millionen Menschen in die alten Länder verminderte diese Anzahl auf weniger als 15 Millionen.

  1. Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik – Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 51 vom 14. August 1990, S. 955 ff. (Digitalisat).
  2. Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Anlage II Kapitel II Abschnitt II EV; vgl. dazu Michael Richter: Die Bildung des Freistaates Sachsen. Friedliche Revolution, Föderalisierung, deutsche Einheit 1989/90, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, S. 737; Martin Heckel: Wo war das Volk? Zur Verfassunggebenden Gewalt des Volkes im Einigungsgeschehen, in: ders. (Hrsg.): Die innere Einheit Deutschlands inmitten der europäischen Einigung. Deutschlands Weg 50 Jahre nach dem Kriege, Mohr, Tübingen 1996, S. 13 ff.