Neuroradiologe

Neuroradiologe (Neuroradiologin) ist die Bezeichnung für einen Facharzt für Radiologie, der sich auf die ärztliche Tätigkeit im Fach Neuroradiologie spezialisiert hat.

Um in Deutschland als Neuroradiologe tätig werden zu können, muss nach dem Abschluss einer Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie eine mindestens 24 Monate umfassende Schwerpunktweiterbildung im Schwerpunkt Neuroradiologie mit Erfolg absolviert worden sein. Sie ist Voraussetzung für das Führen der Berufsbezeichnung Neuroradiologe/Neuroradiologin.

  1. Gebiet Radiologie Schwerpunkt Neuroradiologie (Neuroradiologe/Neuroradiologin). In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seiten 292ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 4. November 2024.