Neuwert (Versicherungsrecht)

Der Neuwert ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht. Er entspricht dem Betrag, der im Falle der Zerstörung oder Beschädigung einer Sache (Versicherungsfall) erforderlich ist, um eine Sache gleicher Art, Güte und Funktion in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.