Menge (deutsches Betäubungsmittel- und Cannabisrecht)
Das deutsche Betäubungsmittelgesetz kennt drei verschiedene Mengenbegriffe. Anhand der Einteilung in verschiedenen Mengenkategorien – geringe Menge (auch Kleinstmenge), Normalmenge und nicht geringe Menge – beurteilt ein Gericht die Schwere eines Betäubungsmitteldeliktes und entsprechend die zugehörige Strafe. Vergleichbare Regelungen enthält das österreichische Suchtmittelgesetz.