Nomos (Gesetz)

Nomos (altgriechisch νόμος; Plural Nomoi) bezeichnete im antiken Griechenland ursprünglich das von der Volksversammlung einer Polis erlassene positive Recht im Unterschied zum ungeschriebenen Naturrecht (physis). In der Philosophie der Stoa konnte Nomos dagegen auch Naturgesetz bedeuten. Für das von Menschen erlassene Recht wurde dort der Begriff thesis verwendet, der noch heute im deutschen „Gesetz“ fortlebt.