Nota censoria
Die Nota censoria bezeichnete in der Römischen Republik eine sittenrichterliche Sanktion, die allein von den Censoren beim zyklisch wiederkehrenden Zensus (census populi) auf dem Marsfeld gegen den römischen Bürger verhängt werden konnte. Für die Ritter (equites) wurde ein gesonderter Zensus (recensio equitum) auf dem Forum durchgeführt. Die Strafmaßnahme war keine Rechtsfolge aus einer vorangegangenen öffentlichen Strafverfolgung des Betroffenen, sondern ein autonomer, verwaltungsmäßiger Akt mit einer disziplinierenden Zurechtweisung. Die Zielrichtung des Sittengerichts bestand darin, solche Personen aus Ämtern, Gremien, Ständen zu entfernen und von Privilegien auszuschließen, die sich aufgrund ihrer Straftaten oder ihres zwar straffreien, aber sittlich verwerflichen Benehmens als unwürdig erwiesen hatten. Die Adressaten einer nota censoria konnten aufgrund der unterschiedlichen gesellschaftlichen Rechtsstellung immer nur freie männliche Bürger und keine Frauen sein.