Steuermarke „Notopfer Berlin“

Notopfer Berlin war eine Zusatzabgabe zur Einkommensteuer und eine Steuermarke, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit vom 1. Dezember 1948 bis zum 31. März 1956 bei der Mehrzahl der Postsendungen zusätzlich zum normalen Postporto aufgeklebt werden musste.

Die Steuermarke über 2 Pfennig wurde von der Post und später Deutschen Bundespost verkauft. Die Steuer beruhte zunächst auf dem vom Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes erlassenen Gesetz zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“ im Vereinigten Wirtschaftsgebiet vom 8. November 1948, das später mehrfach neu gefasst wurde. Es wurde durch das Berlinhilfegesetz ersetzt.

  1. Amtsblatt-Verfügung Nr. 142/1956
  2. Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (WiGBl.) S. 118.