Notstandsverfassung
Als Notstandsverfassung bezeichnet man Rechtsvorschriften, die das Ergreifen außerordentlicher Maßnahmen wie eine Vereinfachung der Gesetzgebung in Notsituationen ermöglichen.
Als Notstandsverfassung bezeichnet man Rechtsvorschriften, die das Ergreifen außerordentlicher Maßnahmen wie eine Vereinfachung der Gesetzgebung in Notsituationen ermöglichen.