Numerus clausus
Unter Numerus clausus, abgekürzt NC, Synonym Zulassungsbeschränkung, versteht man Einschränkungen der Zulassung an Schulen, Hochschulen und Universitäten. Der Ausdruck kommt von lateinisch numerus für ‚Zahl, Anzahl‘ und clausus für ‚geschlossen‘, und bedeutet zu deutsch etwa ‚beschränkte Anzahl‘. Er bezeichnet die meist kapazitätsbezogene Begrenzung der Zulassung in bestimmten Studienfächern beim Zugang zu einem Studium an einer Universität, einer Hochschule oder an anderen Schulen.