Nutzfahrzeug
Ein Nutzfahrzeug (Nfz) oder Nutzkraftwagen (Nkw) im Sinne des deutschen KBA ist ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Personen oder Gütern im Straßenverkehr (oder zum Ziehen entsprechender Anhängefahrzeugen) bestimmt ist, aber kein Personenkraftwagen oder Kraftrad ist. Hierbei zählen also vorwiegend Lastkraftwagen, Omnibusse, Zugmaschinen für den Straßentransport (Sattelzugmaschinen, Straßenschlepper) sowie bestimmte Sonderfahrzeuge (wie Feuerwehr- und Rettungswagen).
Je nach Definition können auch weitere Fahrzeugarten zu den Nutzfahrzeugen gerechnet werden:
- Kombis (Nutzkraftwagen-Kombi), Hochdachkombi, Kastenwagen, Pick-up, Minivan, Großraumlimousine und Minibusse in der Größe und Bauform eines Pkw, die jedoch eine vergrößerte Ladefläche besitzen bzw. überwiegend zum Transport von Gütern oder als Geräteträger genutzt werden,
- nicht zur Personen-Beförderung oder zum Straßentransport gedachte Fahrzeuge wie land- und forstwirtschaftliche Maschinen (Traktoren, ATVs, Geräteträger, Mähdrescher, Holzvollernter), Kommunalfahrzeuge, Transportfahrzeuge mit begrenztem Einsatzradius (Gabelstapler, Elektrokarren, Radlader, Vorderkipper, knickgelenkte Muldenkipper, Großmuldenkipper), bestimmte Zugmaschinen (Traktoren, Flugzeugschlepper, Terminal-Zugmaschinen) und sonstige selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (Hubsteiger, Kehrmaschine etc.), und
- von Menschen oder Tieren gezogene Fuhrwerke.
Außer Anhängern und sonstigen gezogenen Geräten können bestimmte Fahrzeuge sämtlicher EG-Fahrzeugklassen als Nutzfahrzeuge gelten.
Die Finanzämter haben eigene Kriterien, nach denen sie die steuerliche Einstufung in Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge vornehmen.
- ↑ Glossareintrag Nutzfahrzeug, Kraftfahrtbundesamt, 2025. In: kba.de
- ↑ Nutzfahrzeuge im Aufschwung – Export steigt um 26 %. Statistisches Bundesamt, 22. September 2010, archiviert vom am 15. November 2012; abgerufen am 6. April 2014.
- ↑ Glossareintrag Zugmaschine, Kraftfahrtbundesamt, 2025. In: kba.de