Obergericht des Kantons Bern

Das Obergericht des Kantons Bern (französisch Cour suprême du canton de Berne) ist die oberste rechtsprechende Behörde des Kantons Bern in Zivil- und Strafsachen. Sein Sitz befindet sich in der Stadt Bern, unweit des Hauptbahnhofs, im Stadtteil II Länggasse-Felsenau bzw. im Quartier Grosse Schanze. Das Obergericht steht unter der Oberaufsicht des Grossen Rates des Kantons Bern.

  1. Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG). Art. 13 Abs. 1 (be.ch [abgerufen am 22. Juni 2023]).