Oberhof (Gericht)
Ein Oberhof war im Spätmittelalter eine Einrichtung im Deutschen Reich, die Rechtauskünfte erteilte und über Recht belehrte. In der Regel wurde der Oberhof für Gerichte tätig, manchmal aber auch für Privatpersonen.
- ↑ Werkmüller, Sp. 1134, 1139.