Oberlandesgericht Stuttgart

Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines der zwei Oberlandesgerichte des Landes Baden-Württemberg. Der Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichtes umfasst ungefähr den früher württembergischen Teil des Landes. Das Oberlandesgericht ist als Berufungs- und Beschwerdeinstanz zuständig für Zivil- und Familiensachen, als Revisions- und Beschwerdeinstanz in Strafsachen sowie als Beschwerdeinstanz für Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Präsident ist seit 2023 Andreas Singer.