Oberpräsident
Oberpräsident (eigentlich: Oberregierungspräsident) war die Amtsbezeichnung des obersten Verwaltungsbeamten in den preußischen Provinzen. Trotz unklarer und wechselnder Kompetenzen war das Amt für einen Verwaltungsjuristen die Krönung der Laufbahn. So häufig wie Oberpräsidenten in politische Führungsaufgaben berufen wurden, so häufig wurden entlassene Politiker mit dem ehrenvollen Amt versorgt.