Oberrat (Herzogtum Württemberg)

Der Oberrat im Herzogtum Württemberg war, nach der Gründung des Herzogtums, von 1495 bis 1662 das zentrale Verwaltungsgremium und die oberste Regierungsbehörde in Württemberg. Er wurde, nach dem die Rentkammer und der Kirchenrat von der Verwaltungsbehörde getrennt worden war, 1662 in seiner Funktion als höchstes Regierungsgremium dauerhaft durch den Geheimen Rat abgelöst.