Oberstes Gericht der DDR

Das Oberste Gericht (OG) war das höchste Rechtsprechungsorgan der DDR. Es wurde durch Gesetz vom 8. Dezember 1949, organisatorisch getrennt vom Generalstaatsanwalt der DDR, mit Wirkung vom 15. Dezember 1949 errichtet und durch die deutsche Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 aufgelöst.

Bis zum Beginn der 1970er Jahre befand sich das Oberste Gericht im repräsentativen Gebäudeteil der vormaligen Militärärztlichen Akademie an der Invalidenstraße mit der postalischen Anschrift „Scharnhorststraße 6“ in Berlin-Mitte. Danach bezog es in der Littenstraße Räumlichkeiten im dortigen Justizgebäude. In dem Gebäude befanden sich außerdem das Stadtgericht Berlin, die drei Stadtbezirksgerichte Mitte, Prenzlauer Berg und – bis zu dessen Auszug – Friedrichshain, das Staatliche Notariat sowie der Generalstaatsanwalt von (Groß-)Berlin, die Staatsanwälte der Stadtbezirke Mitte, Prenzlauer Berg und – bis zu dessen Auszug – Friedrichshain, des Militärgerichts und der Militäroberstaatsanwalt.

  1. Gesetz über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. Dezember 1949 (GBl. Nr. 16 S. 111)
  2. Heute ist das Gebäude Sitz des Amtsgerichtes Mitte sowie verschiedener Zivilkammern des Landgerichtes Berlin (Berufungs- und Beschwerdekammern, Verkehrskammern, Wettbewerbskammern, Kammern für Handelssachen).