Obliegenheit
Obliegenheit ist ein Rechtsbegriff, mit dem Verhaltensnormen umschrieben werden, die vom Schuldner zwar zu beachten sind, aber vom Gläubiger nicht eingeklagt werden können.
Obliegenheit ist ein Rechtsbegriff, mit dem Verhaltensnormen umschrieben werden, die vom Schuldner zwar zu beachten sind, aber vom Gläubiger nicht eingeklagt werden können.