Offenes Gewässer

Offenes Gewässer und geschlossenes Gewässer sind Begriffe aus dem deutschen Fischereirecht. Sie regeln die Frage des Besitzes an Fischen und das Recht zum Fischen an einem bestimmten Gewässer. Das deutsche Fischereirecht ist durch Landesrecht geregelt. Der Begriff des offenen oder des geschlossenen Gewässers wird dabei nur in einigen Landesfischereigesetzen verwendet.