Offizier im Generalstabsdienst

Offizier im Generalstabsdienst (i.G.) bezeichnet in Deutschland den Dienstgradzusatz eines Stabsoffiziers der Bundeswehr, der auf einem so besonders gekennzeichneten Generalstabs-/Admiralstabsdienstposten (GAD-DP) verwendet wird. Er trägt nach Ermächtigung durch eine Personalverfügung im Schriftverkehr den Dienstgradzusatz „i.G.“ und besondere Kennzeichnungen an der Uniform. Der Großteil der Offiziere im Generalstabsdienst hat eine Generalstabsausbildung durchlaufen.

  1. Allgemeine Regelung A-1340/24 „Verwendungsaufbau der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes“, Ziff. 607