Offizier im Generalstabsdienst
Offizier im Generalstabsdienst (i.G.) bezeichnet in Deutschland den Dienstgradzusatz eines Stabsoffiziers der Bundeswehr, der auf einem so besonders gekennzeichneten Generalstabs-/Admiralstabsdienstposten (GAD-DP) verwendet wird. Er trägt nach Ermächtigung durch eine Personalverfügung im Schriftverkehr den Dienstgradzusatz „i.G.“ und besondere Kennzeichnungen an der Uniform. Der Großteil der Offiziere im Generalstabsdienst hat eine Generalstabsausbildung durchlaufen.
- ↑ Allgemeine Regelung A-1340/24 „Verwendungsaufbau der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes“, Ziff. 607