Omnibusverfahren

Von einem Omnibusverfahren (von lateinisch omnibus für alle) spricht man, wenn mehrere Vorgänge zu einem Vorgang zusammengefasst werden, sodass mit der Verfolgung des einen Omnibusverfahrens gleichzeitig alle darin enthaltenen Vorgänge weiter verfolgt werden.

Seit Mitte der 2010er Jahre ist diese Vorgehensweise insbesondere im Rahmen der Gesetzgebung zu beobachten. Ein im Omnibusverfahren erlassener Gesetzesvorschlag zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass bei seiner Verwirklichung auf einen Schlag mehrere, u. U. auch eine große Anzahl, der bereits bestehenden Gesetze verändert werden. Diese Änderungen können marginal, aber auch fundamental sein. Für alle nicht an der Erstellung des Gesetzesvorschlags Beteiligten kann es daher schwierig bis nahezu unmöglich werden, die Auswirkungen eines Omnibuspakets rechtzeitig, vor Inkrafttreten der zahlreichen Änderungen, zu erkennen. Da diese Art der Gesetzgebung in immer mehr Ländern Anwendung findet, wirft sie noch weitgehend unbeantwortete Rechtsfragen auf. Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD) hatten daher bereits Veranlassung, sich mit der Problematik einer solchen Gesetzgebung zu befassen. In Deutschland werden Gesetze, die im Omnibusverfahren entstehen, in der Regel als Artikelgesetze verkündet. Die bisherige Literatur nähert sich dem Phänomen mit folgender Beschreibung:

„Omnibus-Gesetzgebung ist die legislative Praxis, zahlreiche nicht miteinander in Zusammenhang stehende Maßnahmen in einem langen Gesetzentwurf zusammenzufassen, der oft im Eilverfahren verabschiedet wird. In vielen Rechtssystemen weltweit hat sich diese Praxis zu einer der wichtigsten Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess, zu einem wirkungsvollen politischen Instrument und zu einem Regierungsinstrument mit wichtigen Auswirkungen auf die demokratische Regierungsführung entwickelt. Omnibusgesetze sind unter vielen Namen bekannt (z. B. ‚Weihnachtsbaumgesetze‘, ‚Portmanteau-Gesetze‘, ‚Mosaikgesetze‘, ‚Arrangementsgesetze‘). Noch gibt es keine einheitliche Definition oder Konzeptualisierung dieser Gesetzgebungspraxis. Sie ist eine der umstrittensten und am heftigsten diskutierten Gesetzgebungspraktiken.“

  1. Vgl. Silke Wettach: Das verbirgt sich hinter den Omnibussen der EU. In: Das Parlament. Deutscher Bundestag, 2. Februar 2026, abgerufen am 23. Februar 2026.
  2. Vgl. die Beiträge im gegenwärtigen Standardwerk von Ittai Bar-Siman-Tov [Hrsg.]: Comparative Multidisciplinary Perspectives on Omnibus Legislation, Springer Nature, Cham 2021.
  3. Verfassungsrechtliche Vorgaben für das sogenannte Omnibusverfahren. In: bundestag.de. Wissenschaftliche Dienste des Bundestags, 17. Juni 2020, abgerufen am 25. Oktober 2022.
  4. Ittai Bar-Siman-Tov: An Introduction to the Comparative and Multidisciplinary Study of Omnibus Legislation. In: Ders.: Comparative Multidisciplinary Perspectives on Omnibus Legislation. Cham 2021, S. 1.