One-Stop-Shop

Als One-Stop-Shop wird in der Wirtschaft wie auch in der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit bezeichnet, alle notwendigen bürokratischen Schritte, die zur Erreichung eines Zieles führen, an einer einzigen Stelle durchzuführen. Hierzu zählen Unternehmensgründungen, bürokratische Alltagsaufgaben, Finanzaufgaben, Steuererklärungen etc. In der energetischen Gebäudesanierung gewinnen One-Stop-Shops an Bedeutung, um Personen mit Eigentum zu unterstützen und somit die Hürden der Planung und Finanzierung zu reduzieren. Im Zuge der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie von 2024 werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, zentrale Anlaufstellen einzurichten. Im Rahmen der europäischen Fusionskontrolle bedeutet One-Stop-Shop, dass lediglich die Europäische Kommission ein Prüfungsrecht hat und der Zusammenschluss nicht daneben auch von Mitgliedsstaaten überprüft werden kann.

  1. Deborah Ferreira: One-Stop-Shops. In: Research Institute for Sustainability – Helmholtz Centre Potsdam (RIFS). 2024, abgerufen am 5. Juni 2025.