Online-Durchsuchung in Deutschland
Online-Durchsuchung bedeutet den Zugriff von Ermittlungsbehörden auf die Festplatte des Computers einer Person mit Hilfe einer während der Internetnutzung installierten Software, eines sogenannten Trojaners (entsprechend in Deutschland auch Bundestrojaner genannt). Die Übermittlung der auf der Festplatte gespeicherten Daten an die Behörde erfolgt heimlich und über einen längeren Zeitraum. Die Online-Durchsuchung gehört zu den verdeckten Ermittlungsmaßnahmen.
Im Strafverfahrensrecht wurde mit § 100b StPO mit Wirkung zum 24. August 2017 eine gesetzliche Grundlage der Online-Durchsuchung geschaffen. 2019 betrug die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Online-Durchsuchungen 12. 2021 wurde er 20 Mal eingesetzt, vor allem wegen Drogendelikten.
Abzugrenzen ist die Online-Durchsuchung von der offenen Durchsuchung des Computers vor Ort beim Beschuldigten nach § 110 Abs. 3 StPO sowie der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) gemäß § 100a Abs. 1 Satz 2 und 3 StPO. Obwohl die Quellen-TKÜ technisch auf dieselbe Weise (per Hacking) funktioniert, sind im Gegensatz zur Online-Durchsuchung, die eine umfassende Durchsuchung eines Geräts gestattet, die Zugriffsrechte der Behörde bei der Quellen-TKÜ inhaltlich grundsätzlich auf die laufende Kommunikation beschränkt (§ 100a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1a StPO).
Bei der Quellen-TKÜ dürfen Kommunikationsdaten erfasst werden, bevor diese verschlüsselt werden oder nachdem diese entschlüsselt wurden. Es sollen jedoch darüber hinaus keine Informationen erlangt werden, die nicht auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz hätten erlangt und aufgezeichnet werden können (§ 100a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1b StPO). Bei der Online-Durchsuchung wird dagegen ein Computersystem umfassend oder gezielt durchsucht, so dass nicht nur Kommunikationsdaten, sondern sämtliche gespeicherten Daten betrachtet werden können wie Chats, hochgeladene Fotos, verfasste Notizen und Webseiten-Verläufe. Daraus lässt sich ein umfassendes Bild des Online-Verhaltens einer überwachten Person zusammensetzen.
Ob dies in der Praxis tatsächlich abgrenzbar ist, ist umstritten.
- ↑ Christoph Keller, Frank Braun: Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen. Richard Boorberg Verlag, 3. Auflage 2019, ISBN 978-3-415-06552-9. Leseprobe.
- ↑ Art. 3 des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017, BGBl. I S. 3202
- ↑ Bundesamt korrigiert Zahl der Staatstrojaner-Einsätze drastisch. In: Der Spiegel, 20. Februar 2021
- ↑ Polizei hackt alle elf Tage mit Staatstrojanern. In: netzpolitik.org. 22. August 2023, abgerufen am 8. November 2023.
- ↑ vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - StB 18/06
- ↑ Bernd Heinrich, Tobias Reinbacher: Online-Durchsuchung Stand: 1. Oktober 2019
- 1 2 Bernd Heinrich, Tobias Reinbacher: QuellenTelekommunikationsüberwachung Stand: 1. Oktober 2019
- ↑ Markus Sehl: Geleakter Gesetzentwurf zeigt BMI-Pläne: Geheimdienste wollen Zugriff auf PC, Smartphone und Alexa Legal Tribune Online, 28. März 2019
- ↑ Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung – Notwendigkeit, Sachstand und Rahmenbedingungen. In: bka.de. BKA, abgerufen am 1. Januar 2019.
- ↑ Fragenkatalog des Bundesministeriums der Justiz. (PDF 283kB) Bundesministerium des Innern, 22. August 2007, S. 2, abgerufen am 14. Februar 2016.
- ↑ Christian Rath: Am Computer des Täters ansetzen. Interview mit BKA-Chef Ziercke. In: taz.de. 26. März 2007, abgerufen am 14. Februar 2016.
- ↑ Detlef Borchers: Bürgerrechtler diskutieren mit BKA-Chef über Online-Durchsuchung. In: heise.de. 22. September 2007, abgerufen am 14. Februar 2016.