Onlinezugangsgesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen
Kurztitel: Onlinezugangsgesetz
Abkürzung: OZG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsverfahrensrecht
Fundstellennachweis: 206-7
Erlassen am: Art. 9 G vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122)
Inkrafttreten am: 18. August 2017
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 19. Juli 2024
(BGBl. I Nr. 245 vom 22. Juli 2024)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
überw. 24. Juli 2024
(Art. 9 G vom 19. Juli 2024)
GESTA: B116
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein deutsches Gesetz, das als Art. 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften verkündet wurde. Es verpflichtet Bund und Länder, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen (§ 1 OZG).

Das Onlinezugangsgesetz wurde am 14. August 2017 erlassen. Es ist gemäß Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften am 18. August 2017 in Kraft getreten.

Die Umsetzung des Gesetzes ist sowohl im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode des Bundestages als auch im Koalitionsvertrag der 20. Wahlperiode des Bundestages verankert. Im Juli 2024 stimmte der Bundestag den Einigungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag zum „Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung“ zu.

  1. Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land, Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode. In: bundestag.de. Abgerufen am 21. Januar 2022.
  2. Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit – Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. In: bundestag.de. 3. Dezember 2021, abgerufen am 8. Februar 2022.
  3. Zustimmung zu vier Einigungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses. In: bundestag.de. Abgerufen am 2. August 2024.