Ordenskanzlei

Eine Ordenskanzlei ist eine Behörde mit der Aufgabe, die Ordensangelegenheiten zu verwalten. Die historische Bezeichnung für den Behördenleiter ist Ordenskanzler (oft auch in Personalunion Großkanzler). Heute handelt es sich meist um Abteilungen in der Verwaltung des Staatsoberhauptes.