Ordnungsmaßnahme
Ordnungsmaßnahmen dienen im Schulrecht der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Darüber hinaus gibt es auch Ordnungsmaßnahmen im Hochschulrecht.
Ordnungsmaßnahmen dienen im Schulrecht der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Darüber hinaus gibt es auch Ordnungsmaßnahmen im Hochschulrecht.