Ordnungspolizei (Hessen)

Ordnungspolizei (in Städten auch Stadtpolizei, in Gemeinden auch Kommunalpolizei) wird in hessischen Gemeinden der kommunale Vollzugsdienst genannt. Das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) kennt den Begriff allerdings bis heute nicht. Die rechtliche Grundlage für die Aufstellung einer kommunalen Ordnungspolizei sind zumeist Organisationsanordnungen der jeweiligen Gemeinde, die auch deren Stellung innerhalb der Binnenorganisation der Kommunalverwaltung regeln.