Organhandel

Organhandel bezeichnet den gewinnorientierten Umgang und Handel mit menschlichen Organen und Geweben. Der illegale Organhandel ist von der zulässigen Organentnahme und -übertragung mit Einwilligung lebender oder verstorbener Organspender zu unterscheiden.

Der internationale, illegale Organhandel wird dem Bereich der transnationalen organisierten Kriminalität (TOK) zugerechnet. Wenn dafür Organe gestohlen oder Menschen sogar entführt und ermordet werden, spricht man auch von Organraub. Insofern überschneidet er sich auch mit Menschenhandel. Der sogenannte Leichendiebstahl und -handel hingegen dient regelmäßig nicht medizinischen Zwecken.